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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung | Online

Datum:
21. Feb. 2024 17:00 - 18:30
Art bzw. Nummer:
Online
Von:
mit Helene Maqua, Abteilungsleiterin Altenhilfe, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
Ort:
CaritasStiftung im Erzbistum Köln
Georgstraße 7
50676 Köln

In der persönlichen Vorsorge sind Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht essenziell. Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche für Zeiten fest, in denen Sie selbst nicht entscheiden können. Sie sorgt dafür, dass Ihre Präferenzen auch ohne Ihre direkte Kommunikationsfähigkeit respektiert werden.

Ergänzend dazu ermöglicht die Betreuungsverfügung die Benennung einer Vertrauensperson für Entscheidungen über Ihre alltäglichen und finanziellen Angelegenheiten, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Vorsorgevollmacht erweitert diese Vorkehrungen, indem sie jemandem das Recht gibt, in Ihrem Namen auch rechtliche und administrative Entscheidungen zu treffen.

iese Dokumente zusammen bieten eine umfassende Absicherung Ihrer Wünsche und Vorstellungen für Zeiten, in denen Sie selbst nicht handlungsfähig sind, und sollten daher sorgfältig erstellt und regelmäßig überprüft werden.

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