Datum:
5. Mai 2025 17:00 - 18:30
Art bzw. Nummer:
Präsenz
Von:
Matthias Weber, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator
Wer ein Testament verfasst, darf grundsätzlich nach seinem Belieben Erben einsetzen oder Personen enterben. Niemand muss sich an die gesetzliche Erbfolge halten und eigentlich erbberechtigte Verwandte lassen sich per Testament aus dem Kreis der Erben ausschließen. Ganz leer gehen sie allerdings trotzdem meist nicht aus. Denn nahe Angehörige haben ein Pflichtteilsrecht, das ihnen auch im Falle der Enterbung zusteht. Wer dazu gehört, hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt.
Erfahren Sie, wer pflichtteilsberechtigt ist und klären Sie Ihre Fragen rund um das Thema Erben und Pflichtteil.