Der Stiftungsfonds ist die kleine Schwester der Treuhandstiftung. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Armut zu bekämpfen, Randgruppen zu integrieren oder Jugend und Familie zu stärken.
Sie bestimmen den Stiftungszweck
Wollen Sie beispielsweise Kinder besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert. Möchten Sie sich für Seniorinnen und Senioren in einem sozialen Brennpunkt engagieren? Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Betroffenen zugute kommen.
Der Stiftungsfonds trägt einen Namen Ihrer Wahl
Ihre persönliche Verbindung zu Ihrem Stiftungsfonds können Sie deutlich zeigen, indem Sie dem Stiftungsfonds z. B. Ihren Namen geben. Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder dem Zweck des Stiftungsfonds. Als Privatperson dürfen Sie auch für Ihren Stiftungsfonds werben und somit dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Bei bestimmten Anlässen können Sie zum Beispiel Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten des Stiftungsfonds bitten. Denn durch ein höheres Fondsvermögen steigen auch die Erträge und somit die Hilfe, die Sie für notleidende Menschen leisten können.
Ein Stiftungsfonds schon ab 5.000 Euro
Die Gründung eines solchen Stiftungsfonds ist sehr einfach und innerhalb weniger Tage ohne großen Aufwand durchführbar. Die CaritasStiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, bereits ab einem Kapitaleinsatz von 5.000 Euro einen Stiftungsfonds zu gründen und somit sinnvolle Hilfe für Menschen in Not zu leisten. Da nur die Erträge in die Förderung von Projekten fließen, bleibt das Stiftungskapital erhalten und wirkt somit langfristig.
Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch eine weitere Zustiftung jederzeit aufstocken. Sie erhalten jährlich einen Bericht über die Aktivitäten der CaritasStiftung sowie einen separaten Rechenschaftsbericht über Ihren Stiftungsfonds (mit Nachweis aller Zustiftungen, Spenden, Zinserträge und der Mittelverwendung). Allen Zustiftenden und Spendenden übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.
Zur Bekanntmachung Ihres Stiftungsfonds besteht die Möglichkeit, ein Informationsblatt oder einen Flyer zu erstellen. Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Sie gelten als „Sonderausgaben“ und können innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden.