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Gutes tun
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Per Testament helfen

Die CaritasStiftung hilft Ihnen dabei, Ihr Erbe sinnvoll einzusetzen und Menschen in Not nachhaltig zu unterstützen.

Gestalten Sie mit Ihrem Lebenswerk eine positive Veränderung - die CaritasStiftung zeigt Ihnen, wie.

Wenn Sie sich entscheiden, eine Nachlass-Spende (ein sogenanntes „Vermächtnis“) für die Caritas zu hinterlassen, helfen Sie Menschen in Not und können gleichzeitig Ihre Angehörigen als Erben einsetzen und entsprechend bedenken.

Das Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis können Sie einzelnen Personen aber auch gemeinnützigen Organisationen Dinge aus Ihrem Nachlass direkt zuwenden. Die Vermächtnisnehmer werden vom Nachlassgericht ebenso wie Erben im Erbfall benachrichtigt. Sie können sich dann an den bzw. die Erben wenden und erhalten den ihnen per Vermächtnis zugedachten Teil am Nachlass, z.B. einen von Ihnen festgelegten Geldbetrag, einen Gegenstand oder auch ein Haus oder Grundstück. Mit der Abwicklung des Nachlasses im Weiteren hat der Vermächtnisnehmer nichts zu tun.

Caritas als Vermächtnisnehmer
Wenn Sie überlegen, die Arbeit der Caritas mit einer Nachlass-Spende zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen: „Aus meinem Erbe soll ein Betrag von X Euro als Vermächtnis an die CaritasStiftung im Erzbistum Köln, Georgstraße 7, 50676 Köln gehen.“

Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr da bin? Diese Frage stellen sich viele Menschen und möchten, dass ihr Erbe zu etwas Gutem eingesetzt wird. Wenn Sie die CaritasStiftung als Erbin im Testament einsetzen ist, dies garantiert.
Da die Gestaltung des Testaments immer eine sehr persönliche Angelegenheit ist und Ihre Lebens- und Familiensituation eine zentrale Rolle spielt, gilt es viele Aspekte zu bedenken. Wir unterstützen Sie hierbei gerne und greifen bei komplizierteren Fragen auf unser Netzwerk von erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Erbrecht zurück.

Einige grundlegende Hinweise hierzu:

Die gesetzliche Erbfolge
Verstirbt ein Mensch, so geht sein gesamtes Vermögen wie auch seine Verpflichtungen auf die Erben über. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie regelt, wer erbberechtigt ist und wie groß sein bzw. ihr Anteil am Nachlass ist. An erster Stelle der Erbfolge stehen der Ehegatte bzw. die Ehegattin und die Kinder. Falls Sie alleinstehend und kinderlos sind, erben nach der gesetzlichen Erbfolge Ihre Eltern, Geschwister, deren Kinder oder noch entferntere Verwandte. Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen, können Sie per Testament oder – im Ausnahmefall – per Erbvertrag Ihre Erben benennen und bestimmten Personen oder Institutionen ein Vermächtnis hinterlassen.

Die passende Form
Sie können Ihr Testament selbst abfassen. Wirksam ist ein solches privat-schriftliches Testament nur, wenn Sie es handschriftlich verfassen und mit Vor- und Zunamen unterschreiben; zudem sollte es Ort und Datum enthalten. Sie können dieses Testament bei einem Amtsgericht hinterlegen. Dort wird es im Zentralen Testamentsregister aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass es nicht verloren geht.

Möglich ist es auch, ein notarielles Testament anzufertigen. Dies hat den Vorteil, dass der Notar über die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten beraten kann und so spätere Streitigkeiten über die Auslegung des Testaments vermieden werden. Der Notar hat darüber hinaus die Verantwortung, dass Ihr letzter Wille rechtlich wirksam ist. Das notarielle Testament wird immer beim Amtsgericht hinterlegt und ebenfalls im Zentralen Testamentsregister aufgenommen. In beiden Fällen besteht natürlich die Möglichkeit, das Testament zu ändern oder zu widerrufen.

Caritas als Erbe
Wenn Sie überlegen, die Arbeit der Caritas mit einer Erbschaft zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen: „Hiermit setze ich die CaritasStiftung im Erzbistum Köln, Georgstraße 7, 50676 Köln als meinen Erben ein“.
Selbstverständlich können Sie auch weitere Personen mit Teilen Ihres Vermögens als sogenannte Vermächtnisnehmer bedenken.

Die Erbschaftsteuer entfällt
Ein kurzes Wort noch zu den Steuern: Die CaritasStiftung ist gemeinnützig anerkannt. Sie unterliegt nicht der Erbschaft- oder Schenkungssteuer. Ihre Zuwendung wird also hierdurch nicht geschmälert und kommt in vollem Umfang dem sozialen Zweck zugute. (Siehe hierzu auch „Steuerliche Vorteile“)

"Papst Franziskus hat nach seiner Wahl von einem befreundeten Kardinal den Rat bekommen: 'Vergiss die Armen nicht!'. Das hat mir keine Ruhe gelassen. Und weil es mir am Herzen lag, etwas Bleibendes zu schaffen, habe ich mein Testament frühzeitig erstellt und eine kirchliche Stiftung bedacht. Ich will da unterstützen, wo sich Armut zeigt.

Die CaritasStiftung entwickelt tolle Projekte und Maßnahmen, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen. Ich hatte immer ausreichend Unterstützung und möchte, dass mein Nachlass anderen Unterstützung zuteilwerden lässt. Bei der CaritasStiftung weiß ich mein Erbe in guten Händen. Das macht mich glücklich und zufrieden."

Thomas Kriewald

Thomas Kriewald

Ihr Kontakt zu uns

Thomas Hoyer

Thomas Hoyer

Vorstandsvorsitzender
Barbara Lindfeld

Barbara Lindfeld

Stiftungsreferentin und Mitglied des Vorstands