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Zu den Themen Stiftung, Vererben & Co

Haben Sie Fragen rund ums Stiften und Vererben? 
Hier finden Sie Antworten!

  • Der Wunsch, etwas Sinnvolles zu bewegen
  • Der Wille, mein Lebenswerk langfristig zu erhalten
  • Die Absicht, das Andenken an eine geliebte verstorbene Person lebendig zu halten
  • Die Möglichkeit, etwas Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen
  • Die Chance, mir mit meiner Stiftung eine neue und kreative Aufgabe zu schaffen

  • Stärkung von Familie und Jugend
  • Integration von Randgruppen
  • Pflege von alten und pflegebedürftigen Menschen
  • Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
  • Oder setzen Sie dort einen Akzent, wo Sie eine soziale Notwendigkeit sehen

Sie können auch mit „kleineren“ Summen Zukunft stiften:

  • ... in beliebiger Höhe bei Zustiftungen in bestehende Stiftungen
  • ... mit mindestens 5.000 Euro für einen zweckgebundenen Stiftungsfonds
  • ... mit mindestens 10.000 Euro für ein Stifterdarlehen
  • ... ab 100.000 Euro bei Gründung einer Stiftung mit Ihrem Namen
  • ... mit einer Erbschaft oder Anteilen davon zur Gründung einer eigenen Stiftung, als Zustiftung oder als Stiftungsfonds

durch zustiften

  • Begeistern Sie Menschen dazu, Ihre Stiftung  durch eine Zustiftung zu stärken. Eine Zustiftung fließt in Ihr Stiftungskapital. Diese erhöht die Erträge und Ihre Anliegen werden noch deutlicher gefördert. 

durch spenden

  • Geben Sie selbst Anlass zum Spenden: Nutzen Sie die Feier eines Geburtstags, Hochzeitsjubiläums oder anderer Familienfeste, und wünschen Sie sich statt Geschenke einen Beitrag in Form einer Anlassspende. Mit den eingesammelten Beträgen können Sie direkt Ihre Projekte fördern. 

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln unterstützt Sie in jeder Phase und gibt Ihrer Stiftung den rechtsfähigen Rahmen. Die Vorteile einer Stiftung unter dem Dach der CaritasStiftung sind:

  • Kein aufwändiges staatliches Genehmigungsverfahren
  • Keine zusätzliche staatliche Aufsicht – außer durch die Finanzbehörden
  • Keine Gründungskosten
  • Niedrige Verwaltungskosten
  • Eine starke Stiftungsgemeinschaft

  • Mit einem Vermächtnis
    (d.h. Sie legen im Testament fest, dass ein bestimmter Geldbetrag oder Sachwerte aus der Erbmasse an die CaritasStiftung geht)
  • Mit der Einsetzung als Erbe
    (d.h. Sie bestimmen die CaritasStiftung als Erbin in Ihrem Testament)

Ihr Kontakt zu uns

Thomas Hoyer

Thomas Hoyer

Vorstandsvorsitzender
Barbara Lindfeld

Barbara Lindfeld

Stiftungsreferentin und Mitglied des Vorstands