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Unser Förderantrag
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Vorraussetzungen & Beantragung

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln fördert laut ihrer Satzung die Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens. Dabei sind die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie die zentralen Themen der Fördertätigkeit. Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie einen Antrag stellen. Im Folgenden informieren Sie über Förderkriterien der CaritasStiftung und die Antragsstellung.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung und den Vergaberichtlinien der CaritasStiftung.

Unsere Förderkriterien

  • Institutionen, die Mitglied im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sind
  • Institutionen mit Sitz im Erzbistum Köln, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen
  • KEINE Unterstützung erhalten Personen oder Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung einzelner Personen benötigen

  • Das Vorhaben hat – zum Zeitpunkt der Antragstellung – noch nicht begonnen.
  • Alle öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten zur anderweitigen Finanzierung sind ausgeschöpft.
  • Die Institution erbringt eine angemessene Eigenleistung zum Projekt/zur Maßnahme (mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten).
  • Die Gesamtfinanzierung des Projektes/der Maßnahme ist gesichert.
  • Die Förderdauer liegt bei maximal drei Jahren.
  • Das Projekt/die Maßnahme dient nachhaltig vor allem der Bekämpfung von Armut, der Integration von Randgruppen und/oder der Stärkung von Familien.

  • Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten und Investitionskosten gefördert werden. Näheres finden Sie in unseren Vergaberichtlinien.
  • Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Einzelfallhilfen fördern.

Ihr Antrag

Das Kuratorium der CaritasStiftung tagt dreimal im Jahr und entscheidet dann über eine mögliche Förderung.

Bevor wir Ihren Antrag dem Kuratorium vorlegen, ist unsererseits eine Prüfung Ihres Antrags erforderlich. Deshalb haben wir Fristen festgesetzt, die unbedingt einzuhalten sind:

  • bis spätestens 31. Juli für die Kuratoriumssitzung im Oktober
  • bis spätestens 30. November für die Kuratoriumssitzung im Februar des Folgejahres

Prüfen Sie bitte, ob Ihr Projekt/Ihre Maßnahme den Förderkriterien entspricht, bevor Sie einen Antrag stellen, und nehmen zur individuellen Abstimmung Ihres Fördervorhabens Kontakt mit uns Kontakt.

Es ist uns wichtig, dass Sie gegenüber den Medien und in Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt auf die Förderung durch die CaritasStiftung hinweisen, um die Sichtbarkeit der Unterstützung wohltätiger Projekte zu erhöhen.

Bitte dokumentieren Sie uns spätestens ein halbes Jahr nach Ende des Projektes die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel mit einem Verwendungsnachweis.

Wenn Sie die Mittel nicht für den bewilligten Zweck verausgabt haben, müssen die Zuwendungen zurückgezahlt werden. Ebenso sind Mittel zurückzuzahlen, wenn sich die Gesamtkosten der Maßnahme verringern oder sich durch zusätzliche Drittmittel eine Überdeckung ergeben hat.

Sie haben Fragen zum Förderantrag?

Sophia Gajewski

Sophia Gajewski

Projektreferentin, Elisabeth-Preis